Sicherheitsventilausblaseleitung
Ausblaseleitung im Dampfbereich
Bei der Verlegung der Sicherheitsventilausblaseleitung für Dampf müssen folgende Kriterien beachtet werden:
- Die Ausblaseleitung muss so bemessen sein, dass beim Ausblasen ein Eigengegendruck von 10 % des Ansprechdrucks nicht überschritten wird.
- Bis zu einer Leitungslänge von 10 m und maximal 5 Bögen: 2 DN größer als die Austrittsnennweite des Sicherheitsventils.
- Bei längeren Leitungen oder einer größeren Anzahl von Bögen empfiehlt sich eine detaillierte Berechnung des Druckverlusts der Leitung.
- Am Ventilaustritt muss zunächst ein Rohrstück mit Gefälle (≥ 0,5 %) montiert werden, sodass ein Tiefpunkt in der Ausblaseleitung entsteht, welcher mit einer nicht absperrbaren Einrichtung entwässert wird.
- Bei vorhandener Entwässerungsbohrung am Sitz des Sicherheitsventils sollte eine zusätzliche Entwässerung vorgenommen werden.
- Die Ausblaseleitung muss von anderen Leitungen getrennt (z. B. Entlüftungs-, Entspannungs-, Sicherheitsventilausblaseleitungen) und gegen Einfrieren gesichert sein.
- Ein Verstopfen der Entwässerung durch Schmutz oder Fremdkörper muss vermieden werden.
- Das gefahrlose Austreten von Kondensat muss sichergestellt sein.
- Die Ausblaseleitung muss so verlegt und befestigt sein, dass Schub-, Biege- und Torsionskräfte vom Sicherheitsventil ferngehalten werden (z. B. durch Abstützungen, Federhänger). Die Reaktionskräfte beim Abblasen sind zu berücksichtigen.
- Die Ausblaseleitung muss gefahrlos ausmünden.
Die Funktionsfähigkeit des Sicherheitsventils und der Ausblasleitung wird bei der Abnahme des Dampfkessels vor Ort durch die zugelassene Überwachungsstelle meist bei voller Feuerungsleistung im Realbetrieb getestet.
Technische Information: Anforderungen an den Kesselaufstellraum
Entwässerung der Ausblaseleitung und des Sicherheitsventils
Entwässerung der Sicherheitsventilausblaseleitung |
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Sitzentwässerung des Sicherheitsventils |
Ausblaseleitung im Flüssigkeitsbereich
Bei der Verlegung der Sicherheitsventilausblaseleitung für Flüssigkeiten müssen folgende Kriterien beachtet werden:
- Die Ausblaseleitung eines Sicherheitsventils, das an einen Wasserraum angeschlossen ist, muss mit einem Entspannungs- und Wasserabscheidetopf versehen sein.
- Das System der Ausblaseseite des Sicherheitsventils muss so bemessen sein, dass beim Ausblasen ein Eigengegendruck von 10 % des Ansprechdrucks nicht überschritten wird.
- Das Rohrstück zwischen Sicherheitsventilaustritt und Entspannungs- und Wasserabscheidetopf muss mit Gefälle (≥ 0,5 %) verlegt werden.
- Bei vorhandener Entwässerungsbohrung am Sitz des Sicherheitsventils sollte eine zusätzliche Entwässerung vorgenommen werden.
- Dabei ist die Entwässerungsleitung ohne Einschnürung mit Gefälle zu verlegen.
- Ein Verstopfen der Entwässerung durch Schmutz oder Fremdkörper muss vermieden werden.
- Das anfallende Kondensat im Entspannungs- und Wasserabscheidetopf muss gefahrlos abgeführt und abgekühlt werden.
- Das Rohrstück zwischen Sicherheitsventilaustritt und Entspannungs- und Wasserabscheidetopf muss so verlegt und befestigt sein, dass Schub-, Biege- und Torsionskräfte vom Sicherheitsventil ferngehalten werden (z. B. durch Abstützungen, Federhänger). Die Reaktionskräfte beim Ausblasen sind zu berücksichtigen.
- Beim Ausblasen treten hohe Temperaturen, Strömungsgeschwindigkeiten und Strömungsgeräusche auf. Die Ausblaseleitung am Entspannungs- und Wasserabscheidetopf muss daher so ins Freie ausmünden, dass dadurch keine Gefahren entstehen können.
- Die Ausblaseleitung am Entspannungs- und Wasserabscheidetopf muss von anderen Leitungen (z. B. Entlüftungs-, Entspannungs- und Sicherheitsventilausblaseleitungen) getrennt und gegen Einfrieren gesichert sein.
Sicherheitsventil mit Entspannungs- und Wasserabscheidetopf
Ausblaseleitung gefahrlos über Dach |
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Entwässerungsleitung gefahrlos abführen und abkühlen |