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Emissionen und Immissionen
In den meisten Ländern der Erde gibt es zum Schutz der Umwelt und der Menschen Emissions- und/oder Immissionsvorschriften, welche für den Betrieb einer Dampfkesselanlage relevant sind und in der Planung berücksichtigt werden müssen.
- Emission ist die Abgabe von Schadstoffen an die Umwelt. Sie entstehen z. B. durch den Betrieb von Kraftwerken, Industrieanlagen, Kraftfahrzeugen. Eine Person oder ein Gegenstand, der Emissionen abgibt, wird als Emittent bezeichnet.
- Transmission ist die Verteilung der Emissionen durch Luft, Wasser oder Boden.
- Immission ist eine Verunreinigung von Luft, Wasser oder Boden, welche auf den Menschen oder andere Organismen einwirkt.
Geregelt und für eine Kesselanlage relevant sind üblicherweise folgende Emissionen:
- Lufttragende Emissionen (Abgase durch die Feuerungsanlagen)
- Stickoxid (NOx)
- Schwefelverbindungen (SO2)
- Kohlenmonoxid (CO)
- Schall
- Abwasser und Gewässerschutz
- Anlieferung, Lagerung und Verteilung wassergefährdender Stoffe (z. B. Heizöl)
- Einleitung von Abwässern mit Anforderungen an die Inhaltsstoffe (z. B. pH-Wert, Temperatur)