Bei der Positionierung des Kesselhauses auf dem Betriebsgelände müssen unter anderem folgende Anforderungen und Aspekte berücksichtigt werden:

  • Brennstoffzufuhr und Lagerung
  • Notwendiger Raumbedarf des Kesselhauses und der Kaminanlage
  • Erweiterungsmöglichkeit der Anlage
  • Auftretende Geräuschemissionen (insbesondere für die Nachbarn)
  • Lage der Produktionsstätten auf dem Betriebsgelände (möglichst kurze Wege zu den Verbrauchern)
  • Brandabschnitte
  • Architektonische und gestalterische Aspekte

Einige dieser Anforderungen lassen sich, insbesondere bei historisch gewachsenen Betrieben, nicht alle gleichzeitig voll erfüllen. Daher wird es nicht den für alle Anforderungen optimalen Standort, sondern einen Kompromiss aus den betrieblich und technisch notwendigen Anforderungen und der wirtschaftlich optimalen Lage geben.

Aufstellraum

Im Folgenden werden einige grundlegende Anforderungen an den Kesselaufstellraum behandelt. Die Angaben dienen lediglich als Hilfestellung für die Planung. Darüber hinaus sind alle relevanten nationalen und lokalen Vorschriften sowie einschlägigen Normen zu beachten.

Technische Information: Anforderungen an den Kesselaufstellraum – Hinweise für das Aufstellen von Kesseln und Kesselhauskomponenten

Grundsätzliche Anforderungen

Folgende Anforderungen werden an den Aufstellraum gestellt:

  • Der Aufstellraum ist sauber und frei von Staub und Tropfwasser zu halten.
  • Die Innen­temperatur muss zwischen 5 °C und 40 °C betragen.
  • Unbefugten ist der Zutritt zum Kesselaufstellraum zu untersagen.
  • Schall­schutz­anforderungen sind nach den örtlichen Vorschriften zu gewährleisten.
  • Die Montage der Steuerschränke ist so durchzuführen, dass keinerlei Vibrationen oder Erschütter­ungen der Anlagenkomponenten auf die Steuerschränke übertragen werden können.
  • Die Aufstellung ist in Bereichen vorzunehmen, die die Steuerschränke vor unzulässiger Wärmeeinstrahlung schützen und die Zugänglichkeit bei gefahrdrohenden Zuständen sicher gestatten.
  • Druckluftversorgung für die Abschlammung und evtl. weitere pneumatische Stellantriebe sollten vorhanden sein.
  • Es müssen möglichst einander gegenüberliegende Fluchtmöglichkeiten mit Not-Aus-Tastern vorhanden sein.
  • Es ist auf ausreichende Beleuchtung insbesondere im Bereich der Armaturen und der Sicherheits­einrichtungen zu achten.
  • An Wänden und Decken sollten Befestigungsmöglichkeiten für Rohrleitungen vorhanden sein.
  • Jeder Kesselaufstellraum sollte eine möglichst zusammenhängende freiliegende Außenwand- oder Deckenfläche von mindestens 1/10 der Grundfläche (bzw. den örtlichen Anforderungen entsprechend) haben, die bei Überdruck im Kesselaufstellraum wesentlich leichter nachgibt als die übrigen Umfas­sungs­wände. Bei Festlegung der Druckentlastungsfläche sind die nationalen und lokalen Vorschriften sowie einschlägigen Normen zu beachten.
Beispielhafte Abbildung eines Kesselhauses (vereinfachte Darstellung)

Beispielhafte Abbildung eines Kesselhauses (vereinfachte Darstellung)

Einbringung

         

Integrierter Economiser ECO

           

Dampf

Gas

Öl

Abluft (oben)

 

Brennwertwärmetauscher

 

Systemsteuerung SCO

 

Schalldämpfer

 

Kesselsteuerung BCO

 

Kamin

 

Not-Aus-Taster

 

Wasserservicemodul WSM

 

Kessel

 

Pumpenmodule PM

 

Gasregelmodul GRM

 

Entspannungsbehälter BEM

 

Dampfleitung Verbraucher

 

Kondensatservicemodul CSM

   

Dampfverteiler SD

 

Wasseraufbereitungsmodul WTM

   

Fluchtweg

 

Öltanks

   

Zuluft (unten)

 

Gasübergabestation

   

Ölversorgungsmodul OSM

 

Druckentlastungsfläche

   

Zugänglichkeit

Kessel und Anlagenkomponenten sollten so angeordnet werden, dass die angebauten Armaturen, Sensorik und alle Revisionsöffnungen erreichbar bleiben. Eine Platzierung unmittelbar an einer Wand ist für den Kessel und auch einige Anlagenkomponenten nur bedingt sinnvoll. Insbesondere an der Bedien­seite des Kessels und der Komponenten sollte auf einen freien Gang von mindestens 1 m Breite geachtet werden. Zudem muss auf eine ausreichende Höhe der begehbaren Flächen geachtet werden.

Fundament und Aufstellung

Folgende Anforderungen an das Fundament und die Aufstellung müssen gewährleistet sein:

  • Es ist dafür zu sorgen, dass der Boden am Aufstellort absolut eben (Ebenheitstoleranz in Anlehnung an DIN 18202) und ausreichend belastbar ist.
  • Bei der Berechnung der Tragfähigkeit des Fundaments ist das maximale Betriebsgewicht der betreffenden Komponente zu berücksichtigen. Bei der Ermittlung des Betriebsgewichts müssen zusätzliche Anbauten (z. B. Steuerschrank, Brenner, Schalldämpfer, Abgasleitungen) entsprechend berücksichtigt und deren Gewichte addiert werden. Das Betriebsgewicht entspricht dem Gewicht der Komponente im gefüllten Zustand.
  • Vorhandene Bodenkanäle sind abzudecken und mit Entwässerungseinrichtungen auszurüsten.
  • Die Einbringöffnung in den Kesselaufstellraum ist gemäß den Abmessungen der einzelnen Komponenten auszuführen. Zum Bewegen von schweren Geräten sind geeignete Hebezeuge im Kesselaufstellraum vorzusehen.
  • Sofern wegen Körperschall eine Entkopplung zwischen Aufstellplatz und Anlage erforderlich ist, sind Schalldämmstreifen vor dem Aufstellen der Anlage unterzulegen.

Zu- und Abluftöffnungen

Die Zuluft muss frei von Fremdstoffen sein, sie darf weder Staub noch korrosive oder explosive Bestandteile, wie zum Beispiel Lösungsmittel oder Kältemittel, enthalten. Bei Abhitzekesseln in Verbindung mit dem Abwärme erzeugenden Aggregat ( BHKW bzw. Gasturbine) sind zusätzliche Hinweise des Herstellers des Abwärmegas erzeugenden Aggregats zu beachten.

Ist im Kesselhaus keine ausreichende Durchlüftung vorhanden, bzw. wird die Verbrennungs­luft für die Feuerung raumluftunabhängig (z. B. über Luftkänale aus anderen Räumen oder aus dem Freien) angesaugt, ist eine bzw. sind mehrere CO-Überwachung(en) im Kesselraum vorzusehen.

Die Anordnung der Zuluftöffnung erfolgt im Idealfall im Bereich der Kesselrückseite. Ist dies aus bau­lichen Gründen nicht möglich, sind Leitbleche bzw. Blechkanäle innerhalb des Kesselaufstellraums zur Umlenkung der Ansaugluft zu installieren. Bei der Planung der Zuluftöffnungen muss auch die An­ordnung frostempfindlicher Anlagenkomponenten (z. B. Wasseraufbereitung) berücksichtigt werden, die nicht im unmittelbaren Zuluftstrom aufgestellt werden dürfen.

Es müssen auch Abluftöffnungen vorgesehen werden. Diese dienen zur Abfuhr der Stauwärme, die auch bei geringen Wärmeverlusten im Kesselhaus vorhanden ist und sich unterhalb der Decke sammelt.

Zuluftöffnungen sollten 500 mm über dem Kesselraumboden, Abluftöffnungen an der höchsten Stelle des Aufstellraumes angebracht sein. Dabei ist für Querlüftung zu sorgen.

Zu- und Abluftöffnungen sind so auszulegen, dass im Kesselaufstellraum ein Druck von ±0 mbar vorliegt. Nachstehende Berechnungsformeln gelten als unverbindliche Empfehlung. Eine Abstimmung mit der zuständigen Genehmigungs- oder Baubehörde durch den Anlagenerrichter ist zwingend erforderlich. Zusätzliche Verbraucher von Zuluft (z. B. Kompressoren) sind bei der Größenbestimmung zu berücksichtigen.

Gruppe

Grenzen

Zu­luftquerschnitte (Formel)

GR 1

Q· ≤ 2 000 kW

AGR 1 = 300 + (Q· – 50) ∙ 2,5

GR 2

2 000 kW < Q· ≤ 20 000 kW

AGR 2 = 5 175 + (Q· – 2 000) ∙ 1,75

GR 3

20 000 kW < Q·

AGR 3 = 36 675 + (Q· – 20 000) ∙ 0,88

AGR Freier Querschnitt [cm²]
Q· Wärmeleistung

Das Seitenverhältnis soll maximal 1:2 betragen. Die erforderlichen Ab­luftquerschnitte entsprechen jeweils 60 % der Zu­luftquerschnitte.

Die angegebenen Querschnitte sind als freie Öffnungen (Nettoquerschnitte) einzuplanen. Verschattungen durch Gitter oder Lamellen müssen zusätzlich berücksichtigt werden.

Sofern die Verbrennungs­luft über Luftansaugkanäle zum Brenner geführt wird, muss auf strömungs­günstige Führung und ausreichende Dimensionierung hinsichtlich Druckverlust geachtet werden. Der Druckverlust muss bei der Feuerungsauslegung berücksichtigt werden. Eventuell anfallendes Kondensat in den Luftansaugkanälen muss sicher vor dem Verbrennungs­luftgebläse abgeführt werden.

Rohrleitungen

Rohrleitungen müssen entsprechend nationalen und lokalen Vorschriften sowie einschlägigen Normen unter Berücksichtigung der sich ergebenden Druckverluste und Strömungsgeschwindigkeiten ausgelegt werden.

Anhaltswerte zu Dimensionierung, Auswahl der Werkstoffe und vielen weiteren Aspekten sind im Kapitel Technik zu finden.

Info zu Rohrleitungen

Aufstellbedingungen

Die Aufstellbedingungen wie Aufstellhöhe, Küstennähe, bauliche Rahmenbedingungen und/oder elek­trische Versorgung haben erhebliche Auswirkungen auf die Auslegung der Dampfkesselanlage.

So hat die Aufstellhöhe über den Umgebungsdruck und die Luftdichte einen Einfluss auf die Auslegung der Verbrennungs­luftgebläse. Bei sehr großen Aufstellhöhen > 1 000 m müssen auch noch Aspekte wie beispielsweise die verringerte Motorenkühlung bei Pumpen berücksichtigt werden.

Die küstennahe Aufstellung hat durch die salzhaltige Luft, welche Korrosion begünstigt, z. B. Auswirk­ungen auf die am Brenner und am Schornstein eingesetzten Werkstoffe.

Die elektrische Versorgung (Spannung und Frequenz) muss bei Schaltschrank und Motoren berück­sichtigt werden (z. B. an Gebläsen, Pumpen und Ventilen).