Herstellung

Die Herstellung und der Vertrieb von Kesselanlagen ist durch die Umsetzung der Druckgeräterichtlinie (EU-Richtlinie 2014/68/EU) in nationales Recht geregelt. In Deutschland erfolgt dies in der 14. Verord­nung zum Geräte- und Produktsicherheits­gesetz (Druckgeräteverordnung). Darin wird die Auslegung, die Fertigung, der Werkstoff, die Prüfung und das Erstellen der Konformitätserklärung von Druckgeräten beschrieben und es werden somit innerhalb der EU gültige, einheitliche Beschaffenheits­anforderungen festgelegt, die das freie Inverkehrbringen und damit den freien Warenhandel und eine erste Inbetrieb­nahme ermöglichen. Die Hersteller von Kesselanlagen müssen ihre Produkte einer Konformitäts­bewer­tung unterziehen und können dann als Ergebnis eine Konformitätsbescheinigung ausstellen und ein CE-Kennzeichen anbringen.

Eine wichtige Grenze, ob Kessel oder Druckbehälter überhaupt in die Druckgeräterichtlinie fallen, ist der maximal zulässige Betriebsüberdruck von 0,5 bar. Liegt der maximal zulässige Betriebsüberdruck nicht höher, wie dies z. B. bei Nieder­druckkesseln der Fall ist, so gilt für die Herstellung die sogenannte gute Ingenieurspraxis. Alle anderen Dampfkessel werden in der Druckgeräterichtlinie entsprechend dem Anhang II nach zunehmendem Gefahrenpotential in Kategorien eingestuft. Entscheidend für die Einstufung ist dabei das Produkt aus Wasserinhalt und zulässigem Betriebsüberdruck. Für die meisten Dampfkessel erfolgt eine Einstufung in die Kategorie IV.

Einstufung von Dampfkesseln gem. Druckgeräterichtlinie in Modulkategorien

Einstufung von Dampfkesseln gem. Druckgeräterichtlinie in Modulkategorien

Zahlreiche Zertifikate und Zulassungen unserer Produkte in über 140 Ländern weltweit zeugen von den hohen Qualitäts- und Produktionsstandards der Bosch Industriekessel GmbH. Alle Bosch-Kessel, Kessel- und Kesselhauskomponenten entsprechen gültigen europäischen Richtlinien zur CE-Kennzeichnung, insbesondere der Druck- oder Gasgeräterichtlinie, basierend auf technischen Standards (u. a. TRD, AD 2000 und EN-Normen wie die EN 12953). Die meisten unserer Produkte und Komponenten sind EG-baumustergeprüft. Kundenindividuelle Lösungen erhalten ab Werk eine Einzelzulassung durch eine offizielle Prüfinstitution.

Wir führen unsere Produkte entsprechend aktueller nationaler Standards aus, z. B. EAC (Eurasische Zollunion), TSG G0001 (China), SVGW/VKF (Schweiz), SI 4280 (Israel) und viele weitere. Unsere Ausrüstung nach EN 12953 für die Kessel-Systeme sind für den Betrieb ohne ständige Beaufsichtigung (BOSB 72h) zugelassen.

Bosch Industriekessel Fertigungswerke verfügen über die benötigten zertifizierten Qualitätsmanagement-Systeme, z. B. EN ISO 9001, EN ISO 14001, Modul D nach Druckgeräterichtlinie, SI 430 (Israel), MLSE (China). Zudem ist Bosch Industriekessel ein zertifizierter Hersteller der höchsten Qualitätsanforderungs-Stufe für Schweißungen nach EN ISO 3834 (Teil 2). Für gewellte Flammrohre liegt eine Verfahrens­zulassung nach TRD und Druckgeräterichtlinie vor. Zulassungen als Wartungsunternehmen für Kessel­anlagen und ein internationales Service-Netz ermöglichen uns den Service in über 140 Ländern weltweit, teilweise mit 24/7-Verfügbarkeit.