Betrieb

Die Errichtung, der Betrieb und die Überwachung von Kesselanlagen sind in Deutschland in der Betriebs­sicherheitsverordnung (BetrSichV) und den hierzu veröffentlichten Technischen Regeln Betriebs­sicherheit (TRBS) geregelt. Ergänzend können noch VdTÜV-Merkblätter wie die Richtlinie für die Aufstellung von Dampf­kesselanlagen; Druckentlastungsflächen; Dampfkessel V-DK-007 herangezogen werden.

Die BetrSichV gilt für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit.

Hier sind unter anderem folgende Punkte zu beachten:

  • Erstellung und regelmäßige Überprüfung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Ermittlung von Prüffristen der Anlagenteile und der Gesamtanlage, Beauftragung ZÜS, die ermittelten Prüffristen zu bestätigen
  • Schulung des Betriebspersonals
  • Verfügbarkeit der Betriebsan­leitungen
  • Umsetzung der Gefahrenhinweise aus den Betriebsan­leitungen in Betriebsanweisungen
  • Erstellung von Checklisten für den Kesselwärter
  • Führen eines Kesselbetriebsbuches
  • Regelmäßige Wartung der Kesselanlage durch das Bedienungs- und Wartungspersonal sowie Sachkundige
  • Durchführung wiederkehrender Kesselprüfungen